{"id":127,"date":"2012-11-09T10:51:40","date_gmt":"2012-11-09T08:51:40","guid":{"rendered":"http:\/\/hgv-bordesholm.de.w01c4eb1.kasserver.com\/?page_id=127"},"modified":"2018-09-12T11:27:42","modified_gmt":"2018-09-12T09:27:42","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/hgv-bordesholm.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>[et_pb_section bb_built=&#8220;1&#8243;][et_pb_row][et_pb_column type=&#8220;4_4&#8243;][et_pb_text _builder_version=&#8220;3.14&#8243;]<\/p>\n<h2><strong>Satzung<\/strong><\/h2>\n<p>In der Mitgliederversammlung am 17.04.2012 wurde folgende neue Satzung beschlossen:<\/p>\n<h2>Pr\u00e4ambel<\/h2>\n<p>Der nachfolgend genannte Verein ist der Tradition der 1921 gegr\u00fcndeten Ortshandwerkerschaft Bordesholm besonders<br \/>\nverpflichtet und wird die Belange der Ortshandwerkerschaft weiterhin pflegen und f\u00f6rdern. In gleicher Weise ist der Verein<br \/>\neine Neustrukturierung des 1983 gegr\u00fcndeten Wirtschaftsvereins f\u00fcr Bordesholm und Umgebung e.V..<\/p>\n<p>Die Ortshandwerkerschaft Bordesholm und der Wirtschaftsverein e.V. bringen ihr gesamtes Verm\u00f6gen in den Verein ein.<\/p>\n<h2>\u00a7 1 Name und Sitz<\/h2>\n<p>Der Verein tr\u00e4gt den Namen Handwerks- und Gewerbeverein f\u00fcr Bordesholm und Umgebung e.V.. Er hat seinen Sitz in<br \/>\nBordesholm.<\/p>\n<h2>\u00a7 2 Ziel und Zweck des Vereins<\/h2>\n<p>Zweck des Vereins ist die F\u00f6rderung der allgemeinen wirtschaftlichen Belange von Handwerk, Handel, Industrie, freien Berufen und der sonstigen selbst\u00e4ndigen Berufst\u00e4tigen in Bordesholm und Umgebung.<br \/>\nInsbesondere ist es die Aufgabe des Vereins, alle Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die geeignet sind, die allgemeinen wirtschaftlichen<br \/>\nBelange der Mitglieder zu f\u00f6rdern und in diesem Sinne mit den Beh\u00f6rden und sonstigen Organisationen zusammenzuarbeiten.<br \/>\nDer Verein soll insbesondere die Kontakte zur Handwerkskammer, zur Industrie- und Handelskammer, zur Kreishandwerkerschaft, zum Einzelhandelsverband und zum Amt Bordesholm und zu dessen Gemeinden im Interesse der Mitglieder intensivieren. Er soll versuchen bei den Planungen der\u00a0 Satzung amtsangeh\u00f6rigen Gemeinden mitzuwirken, soweit die gesamtwirtschaftliche Struktur betroffen wird.<br \/>\nDer Verein ist parteipolitisch neutral.<\/p>\n<h2>\u00a7 3 Mitgliedschaft<\/h2>\n<p>Mitglied im Verein k\u00f6nnen alle Handwerksmeister, Handwerksmeisterinnen, Gewerbetreibende, freiberuflich T\u00e4tige sowie selbst\u00e4ndig t\u00e4tige Personen und Firmen aus Bordesholm und den Gemeinden des Amtes Bordesholm sein, die bereit sind, Ziele und Zweck des Vereins in Anspruch zu nehmen und zu f\u00f6rdern.<br \/>\nDie Aufnahme neuer Mitglieder erfolgt aufgrund eines Aufnahmeantrages. \u00dcber diesen beschlie\u00dft der Vorstand. Sollte der Vorstand einen Aufnahmeantrag ablehnen, dann ist diese Entscheidung vorl\u00e4ufig. \u00dcber den Aufnahmeantrag ist dann in der Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder endg\u00fcltig zu entscheiden. Mit dem Aufnahmeantrag wird die Satzung anerkannt.<br \/>\nPersonen, die sich um den Verein oder seine Ziele besondere Verdienste erworben haben, k\u00f6nnen zu Ehrenmitgliedern ernannt<br \/>\nwerden. Entsprechende Vorschl\u00e4ge kann jedes Mitglied machen.<br \/>\nDie Ehrenmitgliedschaft wird durch Mehrheitsbeschluss einer Mitgliederversammlung ausgesprochen.<br \/>\nDie Mitgliedschaft endet<br \/>\na) durch den Tod des Mitgliedes,<br \/>\nb) durch freiwilligen Austritt zum Ende eines Kalenderjahres, welcher dem Vorstand mindestens drei Monate vorher anzuk\u00fcndigen ist,<br \/>\nc) durch Ausschluss bei Sch\u00e4digung der satzungsm\u00e4\u00dfigen Pflichten des Mitgliedes. Der Ausschluss wird durch Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung ausgesprochen. Antragsberechtigt ist neben dem Vorstand jedes Vereinsmitglied,<br \/>\nd) wenn ein Mitglied bis zum 31.12. eines Jahres trotz Zahlungsaufforderung den Jahresmitgliedsbeitrag nicht<br \/>\nbezahlt hat,<br \/>\ne) bei juristischen Personen mit deren Aufl\u00f6sung.<br \/>\nBei Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle aus der Vereinszugeh\u00f6rigkeit sich ergebenden Rechte und Pflichten.<br \/>\nDie Eintreibung r\u00fcckst\u00e4ndiger Mitgliedsbeitr\u00e4ge bleibt vorbehalten.<br \/>\nSchriftverkehr mit Mitgliedern gilt diesem insbesondere im Ausschlussverfahren drei Tage nach Versendung an die letzte<br \/>\nbekannte Anschrift als zugegangen.<\/p>\n<h2>\u00a7 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/h2>\n<p>Die Mitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen und der Arbeit der Aussch\u00fcsse teilzunehmen und durch Anregungen und Vorschl\u00e4ge die Vereinsarbeit zu f\u00f6rdern. Die Mitglieder sind verpflichtet, den Verein in seinen Aufgaben und Bestrebungen zu unterst\u00fctzen.<\/p>\n<h2>\n\u00a7 5 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/h2>\n<p>Die H\u00f6he der j\u00e4hrlich zu erhebenden Beitr\u00e4ge wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen.<br \/>\nDie so beschlossenen Beitr\u00e4ge sind sp\u00e4testens am 30.06. eines jeden Jahres zur Zahlung f\u00e4llig.<br \/>\nDie Pr\u00fcfung der Kassenvorg\u00e4nge erfolgt durch zwei Rechnungspr\u00fcfer. Die Wahl der Rechnungspr\u00fcfer und ihrer Stellvertreter erfolgt in der jeweiligen Mitgliederversammlung des Jahres, welches gepr\u00fcft werden soll.<br \/>\nBei Eintritt eines neuen Mitgliedes vor dem 30.06. eines jeden Jahres wird der gesamte Jahresmitgliedsbeitrag erhoben.<br \/>\nBei Eintritt nach dem 30.06. einen jeden Jahres wird lediglich die H\u00e4lfte des Jahresmitgliedsbeitrages erhoben.<\/p>\n<h2>\n\u00a7 6 Organe des Vereins<\/h2>\n<p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<br \/>\nDer Gesamtvorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Schriftf\u00fchrer, dem<br \/>\nKassenwart und bis zu vier Beisitzern.<br \/>\nDer Vorstand i.S. d. \u00a7 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzendem. Jeweils zwei<br \/>\nVorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.<br \/>\nDie Wahlperiode der Mitglieder des Vorstandes betr\u00e4gt drei Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstandes im<br \/>\nAmt.<br \/>\nDer Vorstand wird vom 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom 2. oder 3. Vorsitzenden, einberufen, sofern es die Vereinsarbeit<br \/>\nerfordert. \u00dcber die Vorstandssitzungen wird eine Niederschrift angefertigt, welche vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<\/p>\n<h2>\n\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/h2>\n<p>Die Mitgliederversammlung wird von einem der Vorsitzenden mindestens einmal j\u00e4hrlich einberufen. Eingeladen wird \u00fcber das<br \/>\namtliche Bekanntmachungsblatt des Amtes Bordesholm mit Nennung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor der<br \/>\nVersammlung.<br \/>\nDie Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber die Beitr\u00e4ge, Wahl des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes und Satzungs\u00e4nderung.<br \/>\nAntr\u00e4ge der Mitglieder m\u00fcssen sp\u00e4testens eine Woche vorher schriftlich eingereicht sein. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Satzung<br \/>\nMitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig. Jedes Mitglied bzw. jede Firma hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache Mehrheit.<br \/>\nDer Vorstand muss eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einberufen, wenn mindestens 1\/6 der Mitglieder unter Angabe des<br \/>\nZweckes diese schriftlich beim Vorstand beantragt.<br \/>\nDie Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter geleitet. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlungen sind Niederschriften anzufertigen, die vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen sind.<\/p>\n<h2>\n\u00a7 8 Gesch\u00e4ftsjahr<\/h2>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, beginnt somit am 01. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.<br \/>\n\u00a7 9 Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer 2\/3 Mehrheit der zur Versammlung erschienenen Mitglieder.<br \/>\nDer Verein kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung aufgel\u00f6st werden. Der Aufl\u00f6sungsbeschluss bedarf einer \u00be Mehrheit der Anwesenden.<br \/>\nBei Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt die Liquidation durch den bisherigen Vorstand i.S.d. \u00a7 26 BGB. Zu Liquidatoren k\u00f6nnen auch eine oder mehrere andere Personen bestimmt werden.<br \/>\nSofern die Mitgliederversammlung nicht anderes beschlie\u00dft, sind die drei Vorstandsmitglieder i.S.d. \u00a7 26 BGB die Liquidatoren.<br \/>\nJeweils zwei Liquidatoren vertreten den Verein gemeinsam.<br \/>\nNach vollst\u00e4ndiger Abwicklung ist das Restverm\u00f6gen des Vereins einem gemeinn\u00fctzigen Zweck zuzuf\u00fchren.<\/p>\n<h2>\n\u00a7 10 Inkrafttreten der Satzung<\/h2>\n<p>Die Neufassung der Satzung wurde in der Mitgliederversammlung<br \/>\nvom 17.04.2012 beschlossen und wird mit Eintragung in das<br \/>\nVereinsregister wirksam.<\/p>\n<p>[\/et_pb_text][\/et_pb_column][\/et_pb_row][\/et_pb_section]<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p><div class=\"et_pb_row et_pb_row_0 et_pb_row_empty\">\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t<\/div> Satzung In der Mitgliederversammlung am 17.04.2012 wurde folgende neue Satzung beschlossen: Pr\u00e4ambel Der nachfolgend genannte Verein ist der Tradition der 1921 gegr\u00fcndeten Ortshandwerkerschaft Bordesholm besonders verpflichtet und wird die Belange der Ortshandwerkerschaft weiterhin pflegen und f\u00f6rdern. 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Sollte<br \/>der Vorstand einen Aufnahmeantrag ablehnen, dann ist diese<br \/>Entscheidung vorl\u00e4ufig. \u00dcber den Aufnahmeantrag ist dann in der<br \/>Mitgliederversammlung durch Mehrheitsbeschluss der<br \/>anwesenden Mitglieder endg\u00fcltig zu entscheiden. Mit dem<br \/>Aufnahmeantrag wird die Satzung anerkannt.<br \/>Personen, die sich um den Verein oder seine Ziele besondere<br \/>Verdienste erworben haben, k\u00f6nnen zu Ehrenmitgliedern ernannt<br \/>werden. Entsprechende Vorschl\u00e4ge kann jedes Mitglied machen.<br \/>Die Ehrenmitgliedschaft wird durch Mehrheitsbeschluss einer<br \/>Mitgliederversammlung ausgesprochen.<br \/>Die Mitgliedschaft endet<br \/>a) durch den Tod des Mitgliedes,<br \/>b) durch freiwilligen Austritt zum Ende eines Kalenderjahres,<br \/>welcher dem Vorstand mindestens drei Monate vorher<br \/>anzuk\u00fcndigen ist,<br \/>c) durch Ausschluss bei Sch\u00e4digung der satzungsm\u00e4\u00dfigen<br \/>Pflichten des Mitgliedes. Der Ausschluss wird durch<br \/>Mehrheitsbeschluss der Mitgliederversammlung<br \/>ausgesprochen. Antragsberechtigt ist neben dem<br \/>Vorstand jedes Vereinsmitglied,<br \/>Satzung<br \/>3<br \/>d) wenn ein Mitglied bis zum 31.12. eines Jahres trotz<br \/>Zahlungsaufforderung den Jahresmitgliedsbeitrag nicht<br \/>bezahlt hat,<br \/>e) bei juristischen Personen mit deren Aufl\u00f6sung.<br \/>Bei Beendigung der Mitgliedschaft erl\u00f6schen alle aus der<br \/>Vereinszugeh\u00f6rigkeit sich ergebenden Rechte und Pflichten.<br \/>Die Eintreibung r\u00fcckst\u00e4ndiger Mitgliedsbeitr\u00e4ge bleibt<br \/>vorbehalten.<br \/>Schriftverkehr mit Mitgliedern gilt diesem insbesondere im<br \/>Ausschlussverfahren drei Tage nach Versendung an die letzte<br \/>bekannte Anschrift als zugegangen.<br \/>\u00a7 4 Rechte und Pflichten der Mitglieder<br \/>Die Mitglieder sind berechtigt, an den Mitgliederversammlungen<br \/>und der Arbeit der Aussch\u00fcsse teilzunehmen und durch<br \/>Anregungen und Vorschl\u00e4ge die Vereinsarbeit zu f\u00f6rdern. 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Die Wahl der Rechnungspr\u00fcfer und ihrer<br \/>Stellvertreter erfolgt in der jeweiligen Mitgliederversammlung des<br \/>Jahres, welches gepr\u00fcft werden soll.<br \/>Bei Eintritt eines neuen Mitgliedes vor dem 30.06. eines jeden<br \/>Jahres wird der gesamte Jahresmitgliedsbeitrag erhoben.<br \/>Satzung<br \/>4<br \/>Bei Eintritt nach dem 30.06. einen jeden Jahres wird lediglich die<br \/>H\u00e4lfte des Jahresmitgliedsbeitrages erhoben.<br \/>\u00a7 6 Organe des Vereins<br \/>Organe des Vereins sind der Vorstand und die<br \/>Mitgliederversammlung.<br \/>Der Gesamtvorstand besteht aus dem 1. Vorsitzenden, dem 2.<br \/>Vorsitzenden, dem 3. Vorsitzenden, dem Schriftf\u00fchrer, dem<br \/>Kassenwart und bis zu vier Beisitzern.<br \/>Der Vorstand i.S. d. \u00a7 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden,<br \/>dem 2. Vorsitzenden und dem 3. Vorsitzendem. Jeweils zwei<br \/>Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam.<br \/>Die Wahlperiode der Mitglieder des Vorstandes betr\u00e4gt drei<br \/>Jahre. Der Vorstand bleibt bis zur Wahl des neuen Vorstandes im<br \/>Amt.<br \/>Der Vorstand wird vom 1. Vorsitzenden, im Verhinderungsfall vom<br \/>2. oder 3. Vorsitzenden, einberufen, sofern es die Vereinsarbeit<br \/>erfordert. \u00dcber die Vorstandssitzungen wird eine Niederschrift<br \/>angefertigt, welche vom Versammlungsleiter und vom<br \/>Protokollf\u00fchrer zu unterzeichnen ist.<br \/>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<br \/>Die Mitgliederversammlung wird von einem der Vorsitzenden<br \/>mindestens einmal j\u00e4hrlich einberufen. Eingeladen wird \u00fcber das<br \/>amtliche Bekanntmachungsblatt des Amtes Bordesholm mit<br \/>Nennung der Tagesordnung mindestens zwei Wochen vor der<br \/>Versammlung.<br \/>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft \u00fcber die Beitr\u00e4ge, Wahl<br \/>des Vorstandes, Entlastung des Vorstandes und<br \/>Satzungs\u00e4nderung.<br \/>Antr\u00e4ge der Mitglieder m\u00fcssen sp\u00e4testens eine Woche vorher<br \/>schriftlich eingereicht sein. Jede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene <br \/>Satzung<br \/>5<br \/>Mitgliederversammlung ist beschlussf\u00e4hig. Jedes Mitglied bzw.<br \/>jede Firma hat eine Stimme. Bei Stimmengleichheit entscheidet<br \/>der Vorsitzende. Die Beschlussfassung erfolgt durch einfache<br \/>Mehrheit.<br \/>Der Vorstand muss eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung<br \/>einberufen, wenn mindestens 1\/6 der Mitglieder unter Angabe des<br \/>Zweckes diese schriftlich beim Vorstand beantragt.<br \/>Die Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden oder<br \/>einem seiner Stellvertreter geleitet. \u00dcber die Beschl\u00fcsse der<br \/>Mitgliederversammlungen sind Niederschriften anzufertigen, die<br \/>vom Versammlungsleiter und vom Protokollf\u00fchrer zu<br \/>unterzeichnen sind.<br \/>\u00a7 8 Gesch\u00e4ftsjahr<br \/>Das Gesch\u00e4ftsjahr entspricht dem Kalenderjahr, beginnt somit am<br \/>01. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Jahres.<br \/>\u00a7 9 Satzungs\u00e4nderungen und Aufl\u00f6sung des Vereins<br \/>Satzungs\u00e4nderungen bed\u00fcrfen einer 2\/3 Mehrheit der zur<br \/>Versammlung erschienenen Mitglieder.<br \/>Der Verein kann nur durch Beschluss der Mitgliederversammlung<br \/>aufgel\u00f6st werden. Der Aufl\u00f6sungsbeschluss bedarf einer \u00be<br \/>Mehrheit der Anwesenden.<br \/>Bei Aufl\u00f6sung des Vereins erfolgt die Liquidation durch den<br \/>bisherigen Vorstand i.S.d. \u00a7 26 BGB. Zu Liquidatoren k\u00f6nnen<br \/>auch eine oder mehrere andere Personen bestimmt werden.<br \/>Sofern die Mitgliederversammlung nicht anderes beschlie\u00dft, sind<br \/>die drei Vorstandsmitglieder i.S.d. \u00a7 26 BGB die Liquidatoren.<br \/>Jeweils zwei Liquidatoren vertreten den Verein gemeinsam.<br \/>Nach vollst\u00e4ndiger Abwicklung ist das Restverm\u00f6gen des Vereins<br \/>einem gemeinn\u00fctzigen Zweck zuzuf\u00fchren.<br \/>\u00a7 10 Inkrafttreten der Satzung<br \/>Satzung<br \/>6<br \/>Die Neufassung der Satzung wurde in der Mitgliederversammlung<br \/>vom 17.04.2012 beschlossen und wird mit Eintragung in das<br \/>Vereinsregister wirksam.<\/p>","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"class_list":["post-127","page","type-page","status-publish","hentry"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/hgv-bordesholm.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/127","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/hgv-bordesholm.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/hgv-bordesholm.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hgv-bordesholm.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/users\/1"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/hgv-bordesholm.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=127"}],"version-history":[{"count":7,"href":"https:\/\/hgv-bordesholm.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/127\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":132,"href":"https:\/\/hgv-bordesholm.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/127\/revisions\/132"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/hgv-bordesholm.de\/index.php\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=127"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}